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BBK 14/2005 S. 4512

Vorsteuerabzug für nicht abziehbare Bewirtungsaufwendungen

Mit Urteil vom - V R 76/03 hatte der BFH entschieden, dass betrieblich veranlasste Bewirtungskosten zum Vorsteuerabzug berechtigen. Die Einschränkung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG ist nicht mit Art. 17 Abs. 6 der 6. EG-RL vereinbar. Nach dem ist § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung nicht mehr anzuwenden, soweit danach der Vorsteuerabzug für die dem einkommensteuerrechtlichen Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegenden angemessenen Bewirtungsaufwendungen versagt wird. Der Vorsteuerabzug ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren, d. h. die Bewirtungsaufwendungen müssen nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen zu beurteilen sein. Soweit es sich nach der Verkehrsauffassung nicht um angemessene Aufwendungen handelt, ist der Vorsteuerabz...

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