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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Telekom-Rechnungen, in denen für andere Netzbetreiber abgerechnet wird (Call-by-Call)
Seit Öffnung des Festnetzes der Deutschen Telekom AG für andere Netzbetreiber kann der Telefonnutzer frei wählen, ob er unter Beibehaltung seines Telefonanschlusses seine Telefongespräche regelmäßig („preselection”) und/oder fallweise („Call-by-Call”) über einen Verbindungsnetzbetreiber abwickeln möchte. Seit Verschärfung der Vorschriften über die Angaben in der Rechnung (§ 14 UStG) stellt sich die Frage, ob aus Rechnungen, in denen die Deutsche Telekom auch über Leistungen von Verbindungsnetzbetreibern abrechnet, der volle Vorsteuerabzug möglich ist, auch wenn hinsichtlich der jeweiligen Anbieter nicht alle Rechnungsvoraussetzungen (z. B. Angabe der Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) vorliegen. Die OFD Koblenz teilt mit Verfügung v. - S 7281 A - St 44 5 NWB KAAAB-52539 m...