Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beamtenrecht | Kein Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft
Die Regelung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG, nach der ein Familienzuschlag der Stufe 1 verheirateten Beamten gewährt wird, findet auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften keine Anwendung, da die eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe ist (, NJW 2005, 1002). Dagegen hat das (NWB EN-Nr. 668/2004) den BAT im Wege der Schließung einer unbewussten Tariflücke dahin ausgelegt, dass Angestellte, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, der Stufe des Ortszuschlags für verheiratete Angestellte zuzuordnen sind.