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Steuerberatung | Keine Hinweispflicht auf die Möglichkeit eines Kirchenaustritts
Steuerberater müssen ihre Mandanten nicht über die Möglichkeit eines Kirchenaustritts und die damit verbundene Steuerersparnis aufklären. Bei einem Kirchenaustritt handelt es sich um eine höchstpersönliche Gewissensentscheidung des Mandanten, auf die Dritte keinen Einfluss nehmen dürfen (; a. A. , NWB EN-Nr. 698/2003).