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Lohnsteuer | Übernahme von Verwarnungsgeldern als Arbeitslohn
Übernimmt der Arbeitgeber, der einen Paketzustelldienst betreibt, aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung von Verwarnungsgeldern, die gegen die bei ihm angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots verhängt worden sind, so handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn. Dies hat der NWB YAAAB-43967 entschieden. – Anmerkung: Nach diesem Urteil wird wohl sehr bald auch die Frage zu entscheiden sein, ob auch Geldbußen für Geschwindigkeitsübertretungen durch Paketzustelldienste, Taxiunternehmen oder den Cheffahrer des Arbeitgebers ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse übernommen werden und daher kein Arbeitslohn sind. Am Betriebsausgabenabzug solcher nützlichen Aufwendungen kann kaum ein Zweifel bestehen, weil das Abzugs- und Ge...