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Umsatzsteuer | Umsätze aus Verpachtung der Milchviehwirtschaft
Nach dem NWB OAAAB-43966, das als Nachfolgeentscheidung zum , Harbs (UR 2004 S. 543) ergangen ist, darf der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs, der einen Teil seines Betriebs (die gesamte Milchviehwirtschaft) aufgibt und die dazu erforderlichen Wirtschaftsgüter an einen anderen Landwirt verpachtet und der auch nach der Verpachtung weiterhin in nicht geringfügigem Umfang als Landwirt tätig ist, die Verpachtungsumsätze nicht – wie seine übrigen Umsätze – gemäß § 24 UStG nach Durchschnittssätzen versteuern. Die Verpachtungsumsätze unterliegen vielmehr der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. – Anmerkung: Der BFH hatte die Sache dem EuGH vorgelegt, auf dessen Entscheidung die Klageabweisung unter richtlinienkonformer Auslegung ...