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Lohnsteuer | Ländergruppeneinteilung Hongkong und Taiwan
Gemäß NWB QAAAB-43708 sind die Beträge des § 1 Abs. 3 Satz 2, des § 32 Abs. 6 Satz 4 und des § 33a Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 Satz 3 EStG mit Wirkung ab bei einem Wohnsitz des Stpfl. oder der unterhaltenden Person in Hongkong in voller Höhe und in Taiwan mit drei Viertel anzusetzen. Das Schreiben ergänzt das , BStBl 2003 I S. 637.