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Aufwendungen für eine Internet-Domain-Adresse weder Betriebsausgaben noch abschreibungsfähige Anschaffungskosten
Nach dem nrkr. stellen Aufwendungen für eine (Internet-)Domain-Adresse keine sofort steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben dar; die Anschaffungskosten können auch nicht auf eine Nutzungsdauer verteilt und abgeschrieben werden. Nach Ansicht des Gerichts stellen die Aufwendungen ein immaterielles WG des Anlagevermögens dar und unterliegen keinem Werteverzehr. Im Streitfall hatte der Kläger in der Gewinnermittlung seines Gewerbebetriebs Übernahmekosten für eine Domain-Adresse i. H. von 8 700 DM als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben geltend gemacht und angegeben, er habe „nur den Namen gekauft und die Internetseite selbst eingerichtet”. Das FG begründete: Internet-Adressen könnten am Markt gehandelt werden und unterständen - wa...