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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 1060/02 F EFG 2005 S. 344

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 1EStG § 4 Abs. 1 Satz 2BGB § 1225 Satz 1BGB § 1273 Abs. 2

Entnahme bei Verwertung durch Pfandgläubiger

Leitsatz

  1. Für die gewinnerhöhende Berücksichtigung einer Entnahme macht es keinen Unterschied, ob der Steuerpflichtige selbst oder ein von ihm durch Verpfändung hierzu ermächtigter Dritter das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen entfernt.

  2. Wird eine zunächst betrieblich veranlasste Verpfändung zugunsten einer Schwestergesellschaft trotz Kündigungsmöglichkeit (Ablösung des Pfandrechts und Aufrechnung mit Gegenforderung) aus betriebsfremden Gründen aufrecht erhalten, so führt dies in gleicher Weise im Verwertungsfall zu einer Entnahme wie bei originärer Bestellung des Pfandrechts aus privaten Gründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 344
EFG 2005 S. 344 Nr. 5
HAAAB-42123

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.11.2004 - 3 K 1060/02 F

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