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Einkommensteuer | Gewerbliche Ferienhausvermietung – Gewinnerzielungsabsicht
Mit (BStBl 2003 I S. 640) hatte die Finanzverwaltung für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Ferienhausvermietung mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 Abs. 2 EStG) vorliegt, die Ansicht vertreten, dass hierfür das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns vorliegen müsse. Damit war auch ein evtl. Gewinn aus der Veräußerung der Ferienwohnung bei der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht zu berücksichtigen. Das FinMin Saarland hat nun mit Erlass v. - B/2-2 - 132/2004 - S 2240 NWB AAAAB-40579 klargestellt, dass diese Grundsätze nicht mehr anzuwenden sind. Die Beurteilung richtet sich nunmehr ausschließlich nach den Regelungen des H 134b EStH.