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Abgabenordnung | Keine Hemmung der Festsetzungsfrist bei behördlicher Aufhebung des Haftungsbescheids
Wie der NWB YAAAB-41209 entschieden hat, hemmt die nach § 191 Abs. 3 Satz 1 AO auf Haftungsbescheide sinngemäß anzuwendende Regelung des § 171 Abs. 3a Satz 3 AO den Ablauf der Festsetzungsfrist nur im Falle der gerichtlichen Kassation eines angefochtenen Haftungsbescheids. Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf den Fall der Aufhebung des Bescheids durch die Finanzbehörde kommt nicht in Betracht.