Gewerbliche Ferienhausvermietung;
Gewinnerzielungsabsicht
Zu der Frage, ob die Grundsätze des (BStBl 2003 I S. 640) zur Überschusserzielungsabsicht bei auf Dauer angelegter Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen bei den Einkünften i.S.v. § 21 EStG auch auf die gewerbliche Ferienhausvermietung zu übertragen sind, gilt Folgendes:
Die Beurteilung, ob eine gewerbliche Ferienhausvermietung mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 Abs. 2 EStG) ausgeübt wird, richtet sich ausschließlich nach den in H 134b EStH dargestellten Grundsätzen. Das o.a. ist nicht analog anzuwenden. Danach ist die Gewinnerzielungsabsicht das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinnes. Hierunter ist das positive Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen. Somit ist auch ein evtl. Gewinn aus der Veräußerung der Ferienwohnung bei der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht zu berücksichtigen.
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder.
FinMin Saarland v. - B/2-2 - 132/2004 - S 2240
Fundstelle(n):
AAAAB-40579