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Erbschaftsteuerliches Zwei-Konten-Modell
Bislang wurde das Zwei- bzw. Mehrkontenmodell primär unter einkommensteuerlichen Aspekten behandelt. Doch kann dieses Modell auch einen erbschaftsteuerlichen Aspekt haben.
Das Zwei-Konten-Modell bei der Einkommensteuer
Die Rechtsprechung hat das so genannte Zwei-Konten-Modell gebilligt.
, BStBl 1998 II S. 193.
Nach dem Zwei-Konten-Modell war es möglich, Betriebseinnahmen oder Einnahmen aus anderen Einkunftsarten (z. B. Mieteinnahmen) auf einem ersten Konto anzusammeln, um diese für private Zwecke zu entnehmen und auf ein Privatkonto zu überweisen. Des Weiteren wurde ein gesondertes (d. h. ohne Zinskompensation) einkunftsrelevantes Ausgabenkonto geführt, auf dem ausschließlich die Bezahlung der Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgewickelt wurde. Die auf diesem Ausgabenkonto entstandenen Schuldzinsen waren als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, da sie als betrieblich bzw. als einkunftsrelevant veranlasst angesehen wurden.
Diese Gestaltungsmöglichkeit wurde vom Gesetzgeber aufgegriffen.
Die erste Vorschrift zur Regelung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs wurde im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 verabschiedet. Die Kritik an...