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Geschlossene Fonds unter staatlicher Aufsicht
Problembereiche der künftigen gesetzlichen Prospektpflicht
Ausgewählte Problemfelder
In Fortsetzung des Beitrags „Verbesserter Anlegerschutz – was ist neu?” von Bernhard in Berater-Brief Vermögen 11/2004, Seite 11 ff., wird im Folgenden auf ausgewählte Problemfelder für geschlossene Fonds eingegangen, die sich aus der praktischen Anwendung der neu geschaffenen Vorschriften der §§ 8f ff. Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) ergeben. Diese Vorschriften wurden durch Art. 2 Anlegerschutzverbesserungsgesetz eingeführt (AnSVG) und sehen u. a. eine unter staatlicher Aufsicht stehende Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren verbriefte Vermögensanlagen sowie Vorschriften zur Prospekthaftung vor. Die Regelungen werden am in Kraft treten.
Angesprochen werden im Folgenden
Regelungstechnik,
Abgrenzung Anbieter und Emittent,
Zweitmarktangebot,
Prospektgestattungsverfahren,
fehlende Übergangsregelung.
Gesetzgeberische Intention und Regelungstechnik
Der Gesetzgeber führt mit den §§ 8f ff. VerkProspG die staatliche Überwachung des Kapitalmarktes für nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen ein. Ausweislich der Gesetzesmaterialien soll hierdurch eine Regelungslücke in einem Marktsegment geschlossen werden, für das sich in der Vergangenheit anhand von hohen Sc...