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Übertragung eines Treuhandverhältnisses
Bewertungsfragen aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht – Meinungsbildung der Finanzverwaltung
Das Problem
Häufig werden insbesondere Grundvermögen oder Betriebsvermögen über einen zwischengeschalteten Treuhänder (z. B. natürliche Person oder Kapitalgesellschaft) gehalten. Im Falle des Todes des Treugebers oder auch im Falle der Schenkung unter Lebenden wird zivilrechtlich das Treuhandverhältnis übertragen. Fraglich könnte sein, welchen steuerlichen Bewertungsvorschriften dieser Übertragungsvorgang unterliegt.
Meinungsbildung der Finanzverwaltung
Innerhalb der Finanzverwaltung wird dem Vernehmen nach zumindest teilweise die Auffassung vertreten, bei derartigen Erbfällen bzw. Schenkungsvorgängen müsste die zivilrechtliche Betrachtung auch bewertungsrechtlich durchschlagen. Dabei will man sich allein auf den im Rahmen von Treuhandverhältnissen regelmäßig vereinbarten Herausgabeanspruch des Treugebers gegenüber dem Treuhänder beschränken. Dieser Herausgabeanspruch soll mit dem gemeinen Wert angesetzt werden.
Das führt dazu, dass z. B. im Immobilienbereich die besonderen Bewertungsregeln über das Grundvermögen, im Bereich des Betriebsvermögens die stark begünstigenden Bewertungsregeln für das Betriebsvermögen nicht anwendbar wären. Beim Betriebsvermögen kommt hinzu, dass auch Freibe...