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Körperschaftsteuer | verdeckte Gewinnausschüttung bei Erteilung einer Pensionszusage nach Vollendung des 60. Lebensjahrs (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)
Erteilt eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage auf das vollendete 70. Lebensjahr, führt die Zusage nicht schon deshalb zu einer vGA, weil sie zwei Monate nach Vollendung seines 60. Lebensjahrs erfolgte. Setzt die GmbH später das monatliche Festgehalt des Geschäftsführers entsprechend seiner verringerten Arbeitsleistung herab, führt die Unterlassung der gleichzeitigen Herabsetzung der Pensionszusage regelmäßig nur dann zu einer vGA, wenn die Gesamtbezüge zu hoch sind (, n. v.).