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Einkommensteuer | Vordruck für den Antrag auf Altersvorsorgezulage 2004
Nach § 89 Abs. 1 EStG ist der Antrag auf Altersvorsorgezulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Die Vordruckmuster 2004 mit Erläuterungen hat das (BStBl 2004 I S. 951) bekannt gemacht; sie stehen auf der Homepage des Bundesamts für Finanzen unter der Adresse http://www.bff-online.de zum Download bereit.