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Einkommensteuer | Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung bei teilweiser steuerschädlicher Verwendung (§§ 10, 20 EStG)
Nach dem (n. v.) sind Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung insgesamt und nicht nur anteilig stpfl., wenn ein durch die Versicherung abgesichertes Darlehen teilweise steuerschädlich verwendet wird, weil die auf ein gesondertes Baukonto überwiesenen Darlehensmittel teilweise kurzfristig auf einem Festgeldkonto angelegt werden und deshalb nicht unmittelbar der Finanzierung von HK eines Wohnhauses dienen.