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Geldzuwendungen zur Finanzierung eines bereits erworbenen Grundstücks keine mittelbare Grundstücksschenkung
Ein Steuerpflichtiger kann Kaufpreiszahlungen für ein Grundstück dann nicht als Anschaffungskosten geltend machen, wenn ihm dieses mittelbar geschenkt wurde. Eine solche mittelbare Grundstücksschenkung ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Schenker bereits an dem Grundstückskaufvertrag mit dem Veräußerer beteiligt ist, der geschenkte Geldbetrag unmittelbar auf das Notaranderkonto überwiesen wird oder die vor dem Kauf erfolgte Schenkung mit genauer Zweckbindung für ein bestimmtes Grundstück verbunden ist. Hat der Steuerpflichtige aber die Schenkung erst nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags über das Grundstück erhalten, kann nicht mehr das Grundstück selbst, sondern lediglich der Geldbetrag als Gegenstand der Schenkung angesehen werden. Dies gilt selbst dann, wenn ...