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Notarielle Schenkung von GmbH-Anteilen an Angehörige als Entnahmegewinn
Werden im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an einer GmbH zunächst durch notarielle Schenkung auf Angehörige übertragen und wird sodann privatschriftlich vereinbart, dass die Anteile treuhänderisch für den bisherigen Alleingesellschafter gehalten werden sollen, so realisiert der vormalige Alleingesellschafter gemäß dem bereits aufgrund der zunächst rechtlich unbeschränkten Anteilsübertragung einen Entnahmegewinn. Die zivilrechtliche Unwirksamkeit der Vereinbarungstreuhand kann bei Verträgen zwischen Angehörigen nur dann für die Besteuerung unbeachtlich sein, wenn den Vertragsparteien der Formzwang nicht erkennbar war und insbesondere deshalb ihr ernsthafter vertraglicher Bindungswille nicht in Zweifel gezog...