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Betriebsvermögenseigenschaft eines Mehrfamilienhauses bei einem in der Baubranche tätigen Steuerpflichtigen
Ein zuvor vermietetes Mehrfamilienhaus, das ein als Immobilienmakler, Baubetreuer und Bauträger gewerblich tätiger Steuerpflichtiger nach Auszug der Mieter saniert und veräußert, ist gemäß , (spätestens) ab dem Zeitpunkt als notwendiges Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs anzusehen, ab dem der Steuerpflichtige es dazu nutzt, um mit seiner Firma als Auftragnehmerin des Bauvertrages mit dem späteren Erwerber Einkünfte aus gewerblicher Betätigung zu erzielen.