Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Ausdruck und Aufbewahrung eines elektronischen Kontoauszugs im Onlinebanking-Verfahren (§ 147 AO)
Nach Ansicht der ) genügt ein am Homebanking-Verfahren teilnehmender Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtiger seinen Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO nicht, wenn er den ihm von dem Kreditinstitut auf seinen PC übermittelten elektronischen Kontoauszug auf Papier ausdruckt, da es sich originär um ein digitales Dokument handelt. Der elektronische Kontoauszug ist folglich durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger zu archivieren (vgl. § 147 Abs. 2, 5 AO). Wichtig ist dabei eine Indexierung, also eine programmgesteuerte Zuteilung eines unveränderbaren Indexes bei Eingang des Dokuments. Aber auch wenn das Kreditinstitut zusätzliche Monatssammelkontoauszüge in Papierform zusendet, besteht eine weitere Kontrol...