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Finanzgerichtsordnung | Entscheidungsmacht des konsentierten Einzelrichters (§ 79a Abs. 3 und 4 FGO)
Der Einzelrichter, der das Einverständnis der Prozessbeteiligten zur Allein-Entscheidung besitzt (= konsentierter Einzelrichter), hat nach dem Urt. des (Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 59/04) ein freies (uneingeschränktes) Wahlrecht, ob er tatsächlich allein oder zusammen mit den Senatskollegen entscheiden will (gestützt auf die Gesetzgebungsmaterialien der BT-Drucks. 12/1061 S. 17 und gegen , HFR 1998 S. 680, und v. - 1 BvL 24/97, HFR 1998 S. 682).