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Private Pkw-Nutzung durch den Unternehmer
Vorsteuereinschränkung oder unentgeltliche Wertabgabe?
Das Bundesfinanzministerium schafft Klarheit
Nun hat sich wohl doch ein Regisseur für die Fortsetzung der Erfolgsreihe „Mission Impossible” gefunden: Das BMF erteilt mit einem zwölfseitigen Schreiben Steuerberatern und Finanzämtern den Auftrag, die Leidensgeschichte der umsatzsteuerlichen Behandlung der privaten Kraftfahrzeug-Nutzung seit dem abzuwickeln und entsprechend ruhende Einsprüche wieder aufzunehmen und Änderungsanträge zu bearbeiten.
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Ob der Verwaltungsaufwand dabei in angemessener Relation zum Erfolg steht, mag jeder Antragsteller für sich entscheiden, denn der Praktiker darf nicht vergessen, dass der regelmäßigen Umsatzsteuererstattung eine Korrektur der Einkommensteuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO und der Gewerbesteuermessbescheide nach § 35b GewStG folgen muss.
Wirklich Neues bringt das BMF-Schreiben nicht. Es wiederholt wesentliche Teile einer früheren Verwaltungsanweisung. Einzig und allein die Übergangsregelung für Altfahrzeuge ist für den Praktiker interessant.
Mehrfache und unübersichtliche Gesetzesänderungen
Die umsatzsteuerliche Behandlung der privaten Pkw-Nutzung war in den letzten Jahren etwas unübersichtlich und verwirrend.
Nach § 15 Abs. 1b UStG in der F...