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Europarechtswidrigkeit der erweiterten unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht?
Konsequenzen aus den EuGH-Urteilen „Barbier” und „du Saillant”
Der Auslöser
In zwei wegweisenden Urteilen aus Dezember 2003 und März 2004 hat der EuGH nationale Regelungen der Niederlande und Frankreichs im Bereich der direkten Steuern für europarechtswidrig erklärt. Hierdurch hat die Diskussion um die Europarechtswidrigkeit nationaler Regelungen im Bereich der direkten Steuern – und damit auch deutscher Regelungen des Erbschaftsteuerrechts – neue Nahrung erhalten.
, Barbier, und Urt. v. - Rs. C-9/02, du Saillant; beide Urteile mit Schlussanträgen auch unter www.curia.eu.int.
Das „Barbier”-Urteil
Gegenstand des „Barbier”-Urteils war eine Regelung des niederländischen Erbschaftsteuerrechts, nach der bestimmte Verbindlichkeiten, die auf niederländischen Immobilien lasteten, nur in Abzug gebracht werden konnten, wenn der Erblasser in den Niederlanden unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig war. Für einen Niederländer, der in einen anderen Mitgliedstaat (hier: Belgien) verzogen war und dessen in den Niederlanden belegenes Grundeigentum daher nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach niederländischem Recht unterlag, bestand diese Abzugsmöglichkeit nicht.
Der EuGH entschied, dass die fragliche Regelung gegen...