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Die Schätzung im Steuerrecht
I. Grundlagen
1. Begriff und Bedeutung der Schätzung
Die Steuer wird aufgrund numerischer Bemessungsgrundlagen (Umsatz, Gewinn, Werbungskosten, Sonderausgaben u. Ä.) festgesetzt. Aus Gleichheitsgründen beruht die Steuerfestsetzung im Idealfall auf exakt ermittelten Werten, die zur Überzeugung des FA feststehen (§§ 88, 90, 194, 208, 209 AO). Die Verwirklichung dieses Ideals stößt in der Besteuerungspraxis aber auf vielfältige Schwierigkeiten: S. 3208
Es müssen künftige, noch nicht feststehende Umstände berücksichtigt werden (z. B. Garantierückstellungen);
Sachverhalte sind nicht oder nicht mehr feststellbar (z. B. Einnahmen werden nicht aufgezeichnet, die Buchhaltung wird zerstört);
ein Vorgang wird nicht so verwirklicht, wie er für die Besteuerung bedeutsam ist (z. B. Kaufpreis eines bebauten Grundstücks);
die exakte Sachverhaltsaufnahme ist unpraktikabel oder steht in einem Missverhältnis zur steuerlichen Auswirkung (z. B. Reisekosten);
das Gesetz stellt auf Merkmale ab, die nicht durch bloße Wahrnehmung ermittelt werden können (z. B. Teilwert, übliche Miete).
Diese und andere Ursachen führen zwangsläufig zu Abstrichen an de...