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BMF 19.07.2004 IV D 2 - S 0338 - 73/04, NWB 32/2004 S. 253

Abgabenordnung | vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1, § 363 Abs. 2 AO)

Das die Anlage zum (BStBl 2003 I S. 338), zuletzt geändert durch (BStBl 2004 I S. 361), mit sofortiger Wirkung neu gefasst. Demnach sind die Festsetzungen der ESt hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen: (1) Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG), (2) Anwendung des § 32 Abs. 7 EStG (Haushaltsfreibetrag) für die VZ 2002 und 2003, (3) Anwendung des § 32c EStG für die VZ 1994 bis 2000, (4) Höhe des Behinderten-Pauschbetrags (§ 33b Abs. 3 EStG), (5) Anwendung des Mindeststeuersatzes bei beschränkt Stpfl. (§ 50 Abs. 3 Satz 2 EStG). – Der Vorläufigkeitsvermerk gem. Nr. (2) ist sämtlichen ESt-Festsetzungen mit einer Günstigerprüfung nach § 31 EStG beizufügen. Er umfasst die Fragen, ob die Abschmelzung des Haushaltsfreibetrags (§ 32 Abs. 7 EStG) verfassungswidrig ist und o...BStBl 1998 II S. 608BStBl 2003 II S. 661BStBl 2001 I S. 594

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