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Bilanzierung | Gewährleistungsrückstellungen in der Bauwirtschaft – Ermittlung der Pauschalrückstellung
Mit Vfg. v. - S 2137 A hat die OFD Koblenz klargestellt, dass in der Bauwirtschaft pauschale Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von 2 bis 3 v. H. der Auftragssumme nicht gebildet werden dürfen, wenn kein Bezug zur tatsächlichen Inanspruchnahme besteht. Unterstellte Gewährleistungszeiträume und -prozentsätze, die keinen Bezug zur tatsächlichen Inanspruchnahme haben, stehen nicht im Einklang mit geltenden Bilanzierungsgrundsätzen. Bei der Bemessung der Rückstellungshöhe sind die in der Bauwirtschaft unterschiedlichen Gewährleistungszeiträume und Risiken bei Bauvorhaben zu beachten. Bei der Ermittlung der Pauschalwerte für die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus Gewährleistungsverpflichtungen stehen weiter die Gegebenheiten der speziellen Branche (z. B. Hoch-, Tief- oder Straßenbau...