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Zivilrecht | Höhe der Verzugszinsen nach Senkung des Basiszinssatzes zum 1. 7. 2004
Aufgrund der Senkung des Basiszinssatzes zum 1. 7. 2004 auf 1,13 % belaufen sich die Verzugszinsen nach § 288 BGB seit diesem Zeitpunkt auf 6,13 v. H. (bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 9,13 v. H.). Insoweit hat sich in der EN-Nr. 887/2004 (NWB Nr. 29/2004) ein Druckfehler eingeschlichen. Wir bitten um handschriftliche Berichtigung.