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Gesellschaftsrecht | Verwendung des Firmenbestandteils „Partners” bei Hinzufügung des zutreffenden Rechtsformzusatzes der GmbH
Das durch § 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG begründete Verbot der Verwendung der Zusätze „Partnerschaft” bzw. „und Partner” durch nach Inkrafttreten des PartGG neu gegründete andere Gesellschaften als Partnerschaften verstößt nicht gegen Verfassungs- oder Europarecht. Das Verbot des § 11 Abs. 1 PartGG umfasst allgemein die Verwendung des Begriffs „Partners”, ohne Beifügung der Verknüpfung „und” oder ein entsprechendes Zeichen, jedenfalls dann, wenn der Begriff als Bezeichnung der Rechtsform verstanden werden kann (, DB 2004, 1308).