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FG Hamburg 28.11.2003 III 1/01, NWB 27/2004 S. 220

Bilanzierung | Maßgeblichkeit der GoB/Bilanzrichtlinie/IAS/Rückstellung für Bonitäts- und Länderrisiken aus Avalkredit/Wertaufhellung

(1) Für KapGes und andere Kaufleute im HGB gleich geregelte GoB sind auch im Steuerrecht – soweit keine Besonderheiten bestehen – konform der Bilanzrichtlinie auszulegen; ergänzend sind laut , BIAO, die IAS (jetzt IFRS) i. d. F. des Streitjahres heranzuziehen. (2) Bei schwebenden Auslandskrediten können Verluste nicht nur aus Bonitäts-, sondern auch aus Länderrisiken drohen. (3) Für Avalrisiken sind bei wahrscheinlicher Inanspruchnahme Rückstellungen zu bilden. (4) Soweit Risiken zwar nicht im Einzelfall, aber in der Gesamtbetrachtung überwiegend wahrscheinlich sind, sind sie durch pauschalierte Rückstellungen zu berücksichtigen. (5) Die Kredittilgung zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellung ist kein wertaufhellendes, sondern nur ein nachträgliches wertänderndes Erei...

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