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Umsatzsteuer | Werklieferungen eines ausländischen an einen inländischen Unternehmer (§ 18 UStG; §§ 59 ff. UStDV)
Die USt-Veranlagung (§ 18 Abs. 1 bis 4 UStG) und das Vergütungsverfahren (§§ 59 ff. UStDV) schließen einander aus. Das Vergütungsverfahren ist u. a. durchzuführen, wenn der ausländ. Unternehmer im Inland nur Umsätze ausgeführt hat, die dem Abzugsverfahren unterliegen (§§ 51 bis 56 UStDV). Bei der Prüfung der Umsätze nach § 59 Nr. 2 UStDV sind die allgemeinen Grundsätze des USt-Rechts (z. B. die Einheitlichkeit der Leistung) zu beachten. Bei Werklieferungen eines ausländ. Unternehmers, der in einem Land der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist, an einen inländ. Unternehmer sind die Stoffe und Arbeitsmittel, die er zur Erstellung des Werks ins Inland verbringt, dort anschafft oder – weil zur Erstellung des Werks nicht bzw. nicht mehr benötigt – ins Ausland rückführt, unselbständiger Teil der Werklieferung (