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Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Strukturwandel
WG, die für einen Handelsbetrieb angeschafft wurden, erfüllen nicht die Verbleibensvoraussetzungen des § 5 Abs. 4 Nr. 2 InvZulG 1996, wenn sich die Struktur des Betriebs und der Betriebsstätte innerhalb von drei Jahren nach dem Anschaffungszeitpunkt in einen nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 InvZulG 1996 förderungswürdigen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes wandelt. Der Übergang von einer förderungswürdigen hin zu einer anderen, gleichermaßen förderungswürdigen Betätigung führt gem. nrkr. (BFH-Az.: III R 1/04) zum Verlust der ursprünglichen Förderung.