Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Häusliches Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnhaus
Im Untergeschoss eines Wohnhauses belegene Räumlichkeiten, die sowohl für eine nichtselbständige Geschäftsführertätigkeit als auch für eine selbständige Unternehmensberatertätigkeit genutzt werden, erfüllen gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 14/03) nicht den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers, wenn sie über einen eigenen Außenzugang verfügen, teilweise für geschäftliche Besprechungen genutzt werden und in denen eine Angestellte des Arbeitgebers des Stpfl. Post erledigt.
→ BBK F. 3 S. 1281