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Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Geburtstagsempfang seines Arbeitnehmers
Gem. II 3b soll zur Anwendung der Neuregelung in R 70 Abs. 2 Nr. 3 LStR 2004 zu den Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Geburtstagsempfang seines Arbeitnehmers folgende Auffassung vertreten werden: Lädt ein Arbeitgeber Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen sowie Mitarbeiter zu einem Empfang ein, so ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung, aber keine Betriebsveranstaltung i. S. der R 72 LStR) oder um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt (, BStBl II S. 724). Dieser Grundsatz gelte sowohl für Veranstaltungen (Empfänge) privater als auch öffentlicher A...