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Bildung von Rücklagen nach § 6b Abs. 10 EStG
Die OFD Frankfurt/M. hat in der Vfg. vom - S 2139 A - 24 - St II 2.01 zur Frage Stellung bezogen, ob die Betragsgrenze i. H. von 500 000 € nach § 6b Abs. 10 Satz 1 EStG bei Personengesellschaften gesellschafts- oder gesellschafterbezogen auszulegen sei. Sie vertritt hierzu die Auffassung, dass dem Wortlaut der Vorschrift
S. 1129
entsprechend die Vergünstigungen nur natürliche Personen in Anspruch nehmen können, die im Inland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind und den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln. KapGes sind von der Anwendung ausgeschlossen. Werden WG der PersGes veräußert, kann dieser Gewinn auch übertragen werden, soweit er auf natürliche Personen entfällt. Für die Berechnung des Höchstbetrags gem. § 6b Abs. 10 Satz 1 EStG sei der einzelne Mitunternehmer als Stpfl. anzusehen, mit der Folge, dass der Höchstbetrag für jeden Mitunterneh...