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Bildung gewillkürten Betriebsvermögens
Die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG steht der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens nicht entgegen (Änderung der Rechtsprechung; zuletzt , BStBl 1983 II S. 101). Die Zuordnung eines gemischt genutzten WG zum gewillkürten Betriebsvermögen scheidet gem. aus, wenn das WG nur in geringfügigem Umfang betrieblich genutzt wird und daher zum notwendigen Privatvermögen gehört. Als geringfügig sei ein betrieblicher Anteil von weniger als 10 % der gesamten Nutzung anzusehen. Nach Auffassung des BFH ist bei der Einnahmen-Überschussrechnung die Zuordnung eines WG zum gewillkürten Betriebsvermögen in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen nachzuweisen.