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Dokumentation der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter bei Bildung einer Ansparrücklage
Eine Stpfl., die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, kann gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 29/03, EFG 2003 S. 1523) eine Rücklage nach § 7g EStG nur bilden, wenn sie eindeutig dokumentiert, für welches oder welche anzuschaffenden oder herzustellenden WG die Rücklage in welcher Höhe im Einzelnen gebildet wird.
BBK F. 13 S. 4563