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Inanspruchnahme von Sonder-AfA nach Wechsel von der degressiven zur linearen AfA
Gem. § 7a Abs. 4 EStG sind bei Wirtschaftsgütern, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, die AfA nach § 7 Abs. 1 oder 4 EStG – also linear – anzusetzen. Es bestehen gem. ernstliche Zweifel daran, dass es an dieser Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung fehlt, wenn der Stpfl. das angeschaffte Wirtschaftsgut zunächst gem. § 7 Abs. 2 EStG degressiv abschreibt, sodann aber im Jahr der Sonderabschreibung – in Einklang mit § 7 Abs. 3 EStG – zur linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG übergeht (BFH/NV 2003 S. 1053).