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Personengesellschaften | Zuordnung von Sonderbetriebsausgaben
Klagt ein nicht zur Geschäftsführung berufener Mitunternehmer auf Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids – im Streitfall wegen Sonderbetriebsausgaben – so ist ein Änderungsbescheid auch ihm und nicht nur dem Empfangsbevollmächtigten der Gesellschaft bekannt zu geben. Tätigt ein Stpfl. Aufwendungen, die ausschließlich der Erzielung von Einkünften verschiedener Einkunftsarten dienen, die teilweise als unselbständige Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der ESt-Veranlagung zu erfas
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sen und teilweise einheitlich und gesondert festzustellen sind, so sind diese den verschiedenen Einkunftsquellen nach einem sachgerechten Schlüssel – im Streitfall: geschätzter Zeitaufwand – vollständig zuzuordnen (rkr. , EFG 2003 S. 975).