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Gewinnrealisierung bei Pauschalvergütungen an eine Steuerberatungsgesellschaft
Bei zeitraumbezogenen Verträgen, die die Erfüllung mehrerer ihrem Charakter nach selbständiger Einzelleistungenverpflichtungen innerhalb eines vorgegebenen zeitlichen Rahmens zum Inhalt haben, tritt gem. rkr. (EFG 2003 S. 980) die Gewinnrealisierung für den Leistungsverpflichteten nach Erfüllung jeder einzelnen Teilleistung ein. Dies gelte auch bei Vereinbarung einer Pauschalvergütung für sämtliche Teilleistungen. Sei eine Pauschalvergütung vereinbart, so seien die auf die fraglichen Teilleistungen entfallenden Anteile der Gesamtvergütung zu schätzen. Nach der Ansicht des FG Berlin sind die vor der Erfüllung der Leistungspflichten erhaltenen Vergütungen oder Vergütungsteile zunächst erfolgsneutral als erhaltene Anzahlungen zu verbuchen.