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Gewerbliche Einkünfte eines Arztes in einer Privatklinik
(a) Ein Arzt, der eine Privatklinik betreibt, erzielt auch dann (insgesamt) Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn er die von ihm erbrachten stationären ärztlichen Leistungen getrennt von den Pflegesatzerlösen abrechnet. Eine Ausnahme besteht nach der Rechtsprechung nur dann, wenn der Klinikbetrieb keinen "besonderen Gewinn" abwirft. (b) Der Gewinn aus dem Klinikbetrieb ist nicht von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Patienten der Privatklinik ausschließlich ärztliche Wahlleistungen
S.
gem. § 7 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) 1985 in Anspruch nehmen (nrkr. , BFH-Az.: IV R 48/01, EFG 2001 S. 1296).