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Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
Das FG Niedersachsen hat mit nrkr. Urteil v. - 14 K 105/96 (BFH-Az.: IV R 24/01, EFG 2001 S. 1111) wie folgt entschieden: (a) Von minderjährigen Kindern einem Elternteil gewährte Darlehen sind zivilrechtlich nur wirksam und steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn für die Kinder anstelle der nicht vertretungsbefugten Eltern ein Ergänzungspfleger den Vertrag abschließt. (b) Darlehensverträge unter nahen Angehörigen, mit denen über viele Jahre hinweg Investitionen und Betriebsmittel eines Unternehmens finanziert werden, entsprechen inhaltlich bereits dann nicht der unter fremden Dritten üblichen Gestaltung, wenn es an einer konkreten Rückzahlungsvereinbarung fehlt und die Zinsen regelmäßig nicht ausgezahlt, sondern der Darlehensverbindlichkeit hinzugerechnet werden.