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BMF 17.02.2004 IV C 1 - S 2056 - 4/04, NWB 10/2004 S. 76

Einkommensteuer | Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2004

Durch das HBeglG 2004 v. (BGBl 2003 I S. 3076) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1 550 € bzw. 3 100 € (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom auf 1 370 € bzw. 2 740 € (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) WK-Pauschbetrags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem nur noch höchstens 1 421 € bzw. 2 842 € (bei Zusammenveranlagung) vom KESt-Abzug/Zinsabschlag freigestellt werden. Das das Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, bekannt gemacht. Bestehende Freistellungsaufträge, die die neuen Höchstbeträge überschreiten, dürfen ab dem nur noch bis maximal 1 421 € bzw. 2 842 € (bei Zusammenveranlagung) berücksichtigt werden. Bis zur Erteilung ein...

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