Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
Durch das HBeglG 2004 v. (BGBl 2003 I S. 3076) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1 550 € bzw. 3 100 € (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom auf 1 370 € bzw. 2 740 € (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) WK-Pauschbetrags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem nur noch höchstens 1 421 € bzw. 2 842 € (bei Zusammenveranlagung) vom KESt-Abzug/Zinsabschlag freigestellt werden. Das das Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, bekannt gemacht. Bestehende Freistellungsaufträge, die die neuen Höchstbeträge überschreiten, dürfen ab dem nur noch bis maximal 1 421 € bzw. 2 842 € (bei Zusammenveranlagung) berücksichtigt werden. Bis zur Erteilung ein...