BMF - IV C 1 - S 2056 - 4/04 BStBl 2004 I 335

§ 20 EStG; Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2004

Bezug:

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom (BGBl 2003 I S. 3076) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1.550 € bzw. 3.100 € (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom auf 1.370 € bzw. 2.740 € (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrages bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem nur noch höchstens 1.421 € bzw. 2.842 € (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, veröffentlicht.

Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitausfertigung seines Auftrags zur Verfügung gestellt werden.

Bestehende Freistellungsaufträge, die die neuen Höchstbeträge überschreiten, dürfen ab dem nur noch bis maximal 1.421 € bzw. 2.842 € (bei Zusammenveranlagung) berücksichtigt werden. Bis zur Erteilung eines neuen Freistellungsauftrages ist der bisherige Freistellungsauftrag zugrunde zu legen, wenn er die neuen Höchstbeträge nicht überschreitet.

Datei öffnen

BMF v. - IV C 1 - S 2056 - 4/04


Fundstelle(n):
BStBl 2004 I Seite 335
QAAAB-16492