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Arbeitshilfe Januar 2024

oHG: Vertrag über die Aufnahme eines Gesellschafters – Muster

Reinald Gehrmann
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  • oHG: Vertrag über die Aufnahme eines Gesellschafters – Muster

Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters führt zu einer Änderung des Gesellschaftsvertrages, die – wenn dieser keine abweichende Regelung trifft – der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf.

In der keinen besonderen Formvorschriften unterliegenden Aufnahmevereinbarung sind insbesondere Art und Modalitäten der Einlageleistung und die im Gegenzug dafür gewährten Gesellschafterrechte festzulegen.

Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters ist unter Angabe seines Namens, seines Geburtsdatums, seines Wohnorts und des Umfangs seiner Vertretungsmacht zum Handelsregister anzumelden. Diese Anmeldung hat in notariell beglaubigter Form (§ 12 HGB) durch sämtliche Gesellschafter zu erfolgen (§ 108 HGB). Der neue Gesellschafter haftet gem. § 130 HGB für die vor seinem Eintritt durch die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten.

Mehr zum Thema oHG sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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