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Arbeitshilfe Januar 2024

Protokoll der Gesellschafterversammlung einer OHG – Muster

Reinald Gehrmann
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  • Protokoll der Gesellschafterversammlung einer OHG - Muster

Im Gesellschafterprotokoll werden die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, dem Beschlussorgan der Gesellschaft, festgehalten. Jedem Gesellschafter steht grundsätzlich das Recht zur Teilnahme und zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen zu (BGH, II ZR 100/87). Der Gesellschaftsvertrag kann allerdings vorsehen, dass die Gesellschafter lediglich das Recht haben sollen, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch die geschäftsführenden Gesellschafter zu verlangen, solange jeder Gesellschafter hilfsweise auch selbst die Versammlung einberufen kann. Die Gesellschafterbeschlüsse unterliegen grundsätzlich keinen Formvorschriften. Sie können auch außerhalb von formellen Gesellschafterversammlungen – etwa telefonisch – gefasst werden, wenn alle Gesellschafter mit einem derartigen Verfahren einverstanden sind.

Eine Protokollierungspflicht ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich jedoch dringend, zur Vermeidung von Streitigkeiten über die Beschlussfassung ein Protokoll zu fertigen.

Es kann sich empfehlen, die Wirkung des Protokolls durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag abzusichern, die bestimmt, dass es die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit hat, wenn ihm kein Gesellschafter innerhalb einer Frist von vier Wochen nach seiner Versendung unter Angabe von Gründen widerspricht.

Mehr zum Thema oHG sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

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