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BFH Urteil v. - V B 44/84 BStBl 1985 II S. 194

Gesetze: AO § 258

Leitsatz

Will der Steuerschuldner die bevorstehende Einziehung einer Steuerforderung unter Berufung auf Gegenansprüche gegen den Steuergläubiger bis zum Eintritt der Aufrechnungslage aufhalten und liegen die Voraussetzungen für eine Verrechnungsstundung (d.h. an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit alsbaldiger Erstattung) nicht vor, kann er das angestrebte Ziel nicht durch eine auf § 258 AO 1977 (Unbilligkeit der Vollstreckung) gestützte einstweilige Anordnung erreichen.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 194
YAAAB-03009

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BFH, Urteil v. 29.11.1984 - V B 44/84

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