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IWB Nr. 4 vom Seite 1

Kaffee am Morgen

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Für viele [i]Große Wirkung auf den KreislaufMenschen, ist der morgendliche Kaffee oder Espresso eine schlichte Notwendigkeit. Der erste Gang geht zur Siebträger- oder Kapselmaschine. In den Fluren vieler Steuerberaterkanzleien ergibt sich täglich sinnstiftender Kaffeeklatsch. Dem Mandanten wird nicht nur aus Höflichkeit stets ein schwarzes oder geschäumtes Bohnengetränk angeboten. Am Abend ist keineswegs Schluss mit dem Nachfüllen der Tassen oder Becher im Branding der Firma. Ohne Koffein wäre so manches Paragrafenstudium als außergewöhnliche Belastung einzustufen.

[i]Geringe Bedeutung für den HaushaltWas viele Berater wissen, ist, dass Kaffee einer eigenen Steuer unterliegt. Sie ist eine der stabilsten Einnahmen des deutschen Fiskus. Gut eine Milliarde Euro bringt die Kaffeesteuer jährlich ein. Zugleich ist sie eine der ältesten und am meisten aus der Zeit gefallenen Abgaben: Wer hat's erfunden? In Preußen war es Friedrich der Große, der 1766 die Kaffeeeinfuhr monopolisierte und damit den Handelsgewinn dem Staat zuführte. Sein Nachfolger Friedrich Wilhelm II. führte 1787 die erste echte Kaffeesteuer ein. Sie war bis 1871 eine der größten Quellen des Staatshaushalts. Doch während Kaffee im 18. Jahrhundert noch ein Luxusgut war und die Besteuerung eine wohlhabende Klientel mit Privilegien traf, ist Kaffee heute ein Grundnahrungsmittel, jedenfalls ein Alltagsgut. In Anbetracht des für den Gesamthaushalt inzwischen bescheidenen Ertrags ist fraglich, warum die Abschaffung der Kaffeesteuer kein parlamentarisches Thema ist. Eine Petition (Nr. 183243) an den Bundestag erreichte im Sommer 2025 nur minimalen Zuspruch und wurde von keiner Partei aufgegriffen.

[i]Aromenreichtum – kein kalter KaffeeEin hohes Maß an Wachheit wünsche ich auch dem Leser dieser IWB. Die Themen sind unterschiedlich aromatisch: Eine Lektüre über den Geltungsbeginn des Mehrwertsteuergesetzes in China durch Siebel-Kaufmann ab entspricht vielleicht einem komplexen Gesha-Aroma. Die Besprechung des BFH-Urteils zu US-Pensionsplänen von Thalmeir/Scheller ab wäre ein kräftiger Robusta. Der Überblick zum EU-Beihilferecht im Jahr 2025 durch Cloer/Vogel ab wäre vielleicht eine Arabica Typica. Und vergleichbar einem nuancenreichen Pacamara-Kaffee würde sich die Keynote von Kittner/Lehleiter ab entfalten. Sie gehen der Problematik unbestimmter Rechtsbegriffe im Kontext der geplanten Änderung des § 15 AStG nach. Last but not least, würde der britische Gesetzentwurf mit seinen Auswirkungen auf Verrechnungspreise in der knappen Darstellung von Wienand/Ziegler ab wohl eine kräftige Röstung einer Mischung von Arabica und Robusta für Espresso entsprechen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 4 / 2026 Seite 1
GAAAK-10651