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Geplante Gesetzesänderungen im Bereich Steuerberatung
[i]BReg., Beschluss v. 5.11.2025Das Bundeskabinett hat am den Entwurf einer „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ beschlossen (Grunddrucks. 626/25). Auch zwei Änderungen in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und in der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) sind darin enthalten.
[i]§ 17 StBVV-EDie Regelung zur Dokumentenpauschale soll an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angeglichen werden (vgl. § 17 StBVV-E). Rechtsanwälte erhalten für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten eine Pauschale nach Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG). In Nr. 7000 VV RVG wurde mit dem zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (vgl. BGBl 2013 I, Nr. 42 S. 2586) der Begriff der „Ablichtung“ durch den Begriff „Kopie“ ersetzt. In § 17 Abs. 1 StBVV wurde seinerzeit keine entsprechende Änderung vorgenommen. Da die Abweichung zwischen StBVV und RVG in jüngerer Vergangenheit Auslegungsfragen aufgeworfen hat, soll es zukünftig insoweit einen Gleichlauf der beiden Vorschriften geben und klargestellt werden, dass die Erstellung von Scans – insbesondere zur individuellen Arbeitserleichterung – nicht von der Dokumentenpauschale erfasst ist, da hierfür grds. keine gesonderten Kosten, wie bspw. Papier- und Tonerkosten, entstehen.
[i]§§ 4, 5 DVStB-EDurch die ...